Beschluss des Pruefungsausschusses vom 16.01.08

 

 

Regelungen zur Ausgabe und  Betreuung einer Diplomarbeit nach ¤34(1) DPO

 

 

(1)       Wissenschaftliche Mitarbeiter der Fakultaet fuer Informatik koennen
grundsaetzlich eine Diplomarbeit betreuen.

(2)       Dabei duerfen nichtpromovierte wissenschaftliche Mitarbeiter hoechstens zwei,
promovierte wissenschaftliche Mitarbeiter hoechstens vier Diplomarbeiten gleichzeitig begutachten oder betreuuen.

 

(3)       Externe Betreuer muessen promoviert und einschlaegig ausgewiesen sein.

 

(4)       Wollen wissenschaftliche Mitarbeiter oder externe Pruefer eine Diplomarbeit
betreuen, so ist dem Antrag auf Bestellung als Betreuer ein Expose der Diplomarbeit beizulegen.

 

(5)       Eine Betreuung durch andere Personen als Professor(inn)en,
Hochschullehrer(innen) und Privatdozent(inn)en der Fakultaet fuer Informatik ist nur moeglich, wenn der Zweitgutachter Professor(in), Hochschullehrer(in) oder Privatdozent(in) der Fakultaet fuer Informatik ist (¤ 35(3) DPO).

 

(6)       UEber Ausnahmen zu den Regelungen (2) und (3) entscheidet der
Pruefungsausschuss.

 

 

Der Pruefungsausschuss uebernimmt die Umsetzungen dieser Regelungen und
berichtet dem Fakultaetsrat jaehrlich ueber die Ausgabe und Betreuung von
Diplomarbeiten.