Beschluss des
Pruefungsausschusses vom 16.01.08
Regelungen
zur Ausgabe und Betreuung einer
Diplomarbeit nach ¤34(1) DPO
(1) Wissenschaftliche
Mitarbeiter der Fakultaet fuer Informatik koennen
grundsaetzlich eine Diplomarbeit betreuen.
(2) Dabei
duerfen nichtpromovierte wissenschaftliche Mitarbeiter hoechstens zwei,
promovierte wissenschaftliche Mitarbeiter hoechstens vier Diplomarbeiten
gleichzeitig begutachten oder betreuuen.
(3) Externe Betreuer
muessen promoviert und einschlaegig ausgewiesen sein.
(4) Wollen
wissenschaftliche Mitarbeiter oder externe Pruefer eine Diplomarbeit
betreuen, so ist dem Antrag auf Bestellung als Betreuer ein Expose der
Diplomarbeit beizulegen.
(5) Eine
Betreuung durch andere Personen als Professor(inn)en,
Hochschullehrer(innen) und Privatdozent(inn)en der Fakultaet fuer Informatik
ist nur moeglich, wenn der Zweitgutachter Professor(in), Hochschullehrer(in)
oder Privatdozent(in) der Fakultaet fuer Informatik ist (¤ 35(3) DPO).
(6) UEber
Ausnahmen zu den Regelungen (2) und (3) entscheidet der
Pruefungsausschuss.
Der
Pruefungsausschuss uebernimmt die Umsetzungen dieser Regelungen und
berichtet dem Fakultaetsrat jaehrlich ueber die Ausgabe und Betreuung von
Diplomarbeiten.