Dipl.-Ing., M. Sc. Hans Decker
Geschäftsleitung Dekanat
Tel.: 0231 755-2208
Prof. Dr. Joachim Biskup
Lehrstuhlinhaber
Tel.: 0231 755-2569
Der Landtag von NRW hat im Frühjahr 2006 mit dem Erlass des Gesetzes zur Erhebung von Studienbeiträgen und Hochschulabgaben (Studienbeitrags- und Hochschulabgabengesetz – StBAG) die rechtliche Grundlage für die Erhebung von Studienbeiträgen geschaffen. Der Senat der Technischen Universität Dortmund hat daraufhin beschlossen, dass ab dem Sommersemester 2007 Studienbeiträge erhoben werden. Der Betrag wurde auf 500,00 Euro pro Semester festgesetzt. Die Regelungen der Beitragssatzung, die zusammen mit dem StBAG die Rechtsgrundlage für die Erhebung der Studienbeiträge an der Technischen Universität Dortmund sind, können Sie auf dieser Seite der Universität einsehen:
Die mit der Einführung verbundenen Änderungen werden auf der Website der Universität ausführlich erläutert. Von besonderer Bedeutung sind hier die Ausnahmen bzw. Befreiungsmöglichkeiten sowie die Möglichkeiten zur Finanzierung der Studienbeiträge. Bitte sehen Sie sich hierzu die speziellen Webseiten der Universität an:
Die Einführung von Studienbeiträge hat zu einer beträchtlichen finanziellen Belastung bei vielen Studierenden und ihren Eltern geführt. Die Fakultät ist sich ihrer Verantwortung bewusst, die finanziellen Mittel, die ihr nunmehr zur Verfügung stehen, möglichst wirkungsvoll einzusetzen. Sie hat aus diesem Grunde eine Kommission eingesetzt, die
. Den ersten Bericht über die Verwendung der bisherigen Mittel finden Sie hier:
Für Anträge an die VeST zur Verwendung von Studiengebühren benutzen Sie vorzugsweise Formulare, die Sie hier finden: