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Bewerbung & Einschreibung

Umschreibung von einem Bachelor- in einen konsekutiven Master-Studiengang

Die TU Dortmund hat durch eine ganzjährige Einschreibung in die Master-Studiengänge auch den Übergang von einem Bachelor- zu einem Master-Studiengang erheblich erleichtert. Dennoch sollten Bachelor-Studierende der Fakultät für Informatik beim Wechsel in einen konsekutiven Master-Studiengang der Fakultät für Informatik die Sie betreffenden Hinweise beachten.

Master-Studiengänge Informatik und Angewandte Informatik

Ein Wechsel in die Master-Studiengänge Informatik und Angewandte Informatik ist mit einem Bachelorabschluss in den Studiengängen Informatik oder Angewandte Informatik der TU Dortmund oder einem vergleichbarer Abschluss in einem mindestens dreijährigen (sechssemestrigen) vergleichbaren Studiengang möglich. Ob ein anderer Abschluss einschlägig ist, also in Inhalt, Umfang und Anforderungen einem Bachelorabschluss in den Studiengängen Informatik oder Angewandte Informatik der TU Dortmund entspricht, entscheidet der Master-Zugangsausschuss Informatik.

Voraussetzung für die Einschreibung in den Master ist eine Bachelornote besser als 2,9

Ein Wechsel in den Masterstudiengang ist bis zum 30.11. (für das Wintersemester) bzw. 31.05. (für das Sommersemester) durch einen Antrag auf Änderung des Studiums an das Studierendensekretariat möglich. Zu einem späteren Zeitpunkt ist eine Zustimmung des Master-Zugangsausschusses Informatik und Angewandte Informatik nötig. Die Zustimmung wird mit dem Formular "Anhang A zum Antrag auch Änderung des Studiums" beim Master-Zugangsausschuss beantragt.

Es ist nicht möglich, Modul- oder Teilleistungsprüfungen der Master-Studiengänge zu absolvieren, wenn Sie noch nicht in den Master-Studiengang eingeschrieben sind. Studienleistungen der Master-Module können bereits vor dem Wechsel erworben werden. Diese Studienleistungen gelten nur für das Semester, in dem die Studienleistungen erworben wurden. Diese Regelung ermöglicht den Erwerb von Studienleistungen für den konsekutiven Master-Studiengang und einen Wechsel im laufenden Semester.

Sie können sich keine Prüfungsleistungen, die Sie z. B. als Zusatzqualifikation im Bachelor abgelegt haben, für den Master anerkennen lassen.

Lehramts-Master-Studiengänge

Informationen zum Wechsel von einem Lehramts-Bachelor- zu einem Lehramts-Masterstudiengang finden Sie auf den Seiten des Dortmunder Kompetenzzentrums für Lehrerbildung und Lehr-/Lernforschung (DoKoLL). Bitte beachten Sie auch die Hinweise zu den Fristen für das Praxissemester.

In den Lehramtsstudiengängen ist der Erwerb von Studienleistungen der Master-Studiengänge vor dem Wechsel nicht möglich. Lehramts-Studierende mit dem Fach Informatik können sich diesbezüglich bei der Studienfachberatung Informatik informieren.